Test auf Antikörper gegen Botulinum Toxin Typ A 
        und B
        
        Sie werden mit Botulinum-Neurotoxin behandelt, und Ihr Arzt hat den Verdacht auf 
        einen Wirkungsverlust geäußert. 
        
        Dieser kann zwei Ursachen haben: Seltener gelangt das Neurotoxin durch 
        die Injektion nicht an den gewünschten Wirkort. Häufiger kommt es unter 
        der Therapie mit dem Botulinum-Neurotoxin zu einer Antikörperbildung. 
        Eine solche Abwehrreaktion des Körpers wird in Abhängigkeit von der 
        Dosis bei etwa bei 1-5% der Behandlungen mit Botulinum-Neurotoxin beobachtet. 
        
        Die Firma toxogen GmbH bietet ein 
         
        anerkanntes  Verfahren zur Bestimmung 
        solcher Antikörper an. 
        Dieses ist jedoch  nicht in 
        den Kostenübernahmekatalog der Krankenkassen eingebunden. Bitte setzten 
        Sie sich daher im Vorfeld zwecks Kostenübernahme der 
        Antikörper-Bestimmung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer 
        Krankenkasse in Verbindung. 
        
        Erläutern Sie bitte, dass der Nachweis von Antikörpern eine deutliche 
        Kostenersparnis für Ihre Krankenkasse bedeutet. Der Nachweis 
        entsprechender Antikörper führt zum sofortigen Abbruch der für die 
        Krankenkasse teuren Therapie mit Botulinum-Neurotoxin. 
        
        Ohne die Gewissheit des Vorliegens von Antikörpern gegen Botulinum-Neurotoxin wird der Arzt weitere - in diesem Falle 
        wirkungslose - Injektionen durchführen, um ex iuvantibus das 
        Therapieversagen zu belegen. 
        
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