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Test auf Antikörper gegen Botulinum Toxin Typ A und B

Sie werden mit Botulinum-Neurotoxin behandelt, und Ihr Arzt hat den Verdacht auf einen Wirkungsverlust geäußert.

Dieser kann zwei Ursachen haben: Seltener gelangt das Neurotoxin durch die Injektion nicht an den gewünschten Wirkort. Häufiger kommt es unter der Therapie mit dem Botulinum-Neurotoxin zu einer Antikörperbildung. Eine solche Abwehrreaktion des Körpers wird in Abhängigkeit von der Dosis bei etwa bei 1-5% der Behandlungen mit Botulinum-Neurotoxin beobachtet.

Die Firma toxogen GmbH bietet ein anerkanntes Verfahren zur Bestimmung solcher Antikörper an.

Dieses ist jedoch nicht in den Kostenübernahmekatalog der Krankenkassen eingebunden. Bitte setzten Sie sich daher im Vorfeld zwecks Kostenübernahme der Antikörper-Bestimmung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Erläutern Sie bitte, dass der Nachweis von Antikörpern eine deutliche Kostenersparnis für Ihre Krankenkasse bedeutet. Der Nachweis entsprechender Antikörper führt zum sofortigen Abbruch der für die Krankenkasse teuren Therapie mit Botulinum-Neurotoxin.

Ohne die Gewissheit des Vorliegens von Antikörpern gegen Botulinum-Neurotoxin wird der Arzt weitere - in diesem Falle wirkungslose - Injektionen durchführen, um ex iuvantibus das Therapieversagen zu belegen.

Hier können Sie dieses Schreiben zum Ausdrucken herunterladen.